Einsatzstelle sein

Sie sind bereits als Einsatzstelle anerkannt und haben uns die Einsatzplatzrückmeldung zukommen lassen? Vielleicht gibt es auch schon eine*n Bewerber*in für einen Platz in Ihrer Einrichtung?

 

In dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen, die im Verlauf des Freiwilligendienstes relevant sind.

Für Fragen und Rückmeldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail:

Kontakt

Sebastian Niemann

 

0541 318-231

freiwilligendienste@bistum-os.de



Vor dem Dienst

Nach dem Bewerbungsgespräch der*s Freiwilligen bei uns, der Hospitation in Ihrer Einrichtung und den im Idealfall daraus resultierenden positiven Rückmeldungen erstellen wir die Vereinbarungen. In dieser werden konkrete Rahmenbedingungen festgehalten und das Startdatum festgelegt. Die Vereinbarungen werden von allen beteiligten Parteien (Freiwillige*r bzw. den Erziehungsberechtigten, Einsatzstelle, Träger und im Falle eines BFDs zusätzlich das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) unterzeichnet.

Erweitertes Führungszeugnis und Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ im Bistum Osnabrück sieht vor, dass Beschäftigte im kirchlichen Dienst, die mit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen betraut sind, entsprechend den gesetzlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dazu zählen auch Freiwilligendienstleistende in kirchlichen Einrichtungen. Sie werden vor Beginn des Dienstes schriftlich dazu aufgefordert, ein solches Führungszeugnis bei uns vorzulegen.

Ebenfalls ist in diesem Zuge erforderlich, dass Freiwillige an einer notwendigen Präventionsschulung gegen sexualisierte Gewalt teilnehmen. Diese Vorgabe wird durch die Teilnahme am ersten Bildungsseminar und der Einheit zum Thema Nähe & Distanz erfüllt. 

Benennung einer Anleitungsperson

Im Zeitraum vom Beginn des Freiwilligendienstes bis zu sechs Wochen danach muss die Benennung einer Anleitung, auch Mentor*in genannt, bei uns erfolgen. Sie steht dem*der Freiwilligen als feste Ansprechperson zur Verfügung und führt in regelmäßigen Abständen Anleitungsgespräche mit ihm*ihr, in denen Lernerfahrungen reflektiert werden.

Für die Benennung erhalten Sie ebenfalls einen Rückmeldebogen von uns, in dem Sie uns den Namen und die Kontaktdaten der Anleitungsperson mitteilen. Wenn in Ihrer Einsatzstelle mehrere Freiwillige eingesetzt sind, füllen Sie bitte jeweils einen einzelnen Bogen aus.

Bei Bedarf finden Sie die Vorlage zum Download aber auch hier:


Begleitung der Freiwilligen während des Dienstes

Im Sinne des Bildungs- und Orientierungsjahres wird der Freiwilligendienst durch uns als Träger und die Einsatzstellen begleitet. Die Begleitung der Freiwilligen durch uns erfolgt durch den persönlichen Kontakt zu einer*m hauptamtlich Mitarbeitenden im und außerhalb der Bildungsseminare. Sie wird den Freiwilligen zu Beginn fest zugeteilt und mitgeteilt. Ebenso ist diese Person dann feste Ansprechperson für Sie als Einsatzstelle, wenn Sie Fragen rund um den Freiwilligendienst haben oder es zu Krisen- oder Konfliktsituationen zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen kommen sollte. In diesem Falle kommen wir für ein klärendes Gespräch zu Ihnen in die Einsatzstelle.

Einmal, und zwar ungefähr zur Halbzeit des Freiwilligendienstes, besuchen wir die Freiwilligen in ihren Einsatzstellen. Gemeinsam mit dem*der Freiwilligen und dem*der Mentor*in führen wir ein Reflexionsgespräch, in dem es um persönliche Lernerfolge, Kompetenzerwerb und zukünftige Zielsetzungen innerhalb des Freiwilligendienstes und nach dessen Beendigung geht. Auch hier besteht die Möglichkeit auf beiden Seiten, schwierige Situationen, Herausforderungen und Konflikte anzusprechen. Gleichzeitig wird bei den Einsatzstellenbesuchsterminen die Überprüfung der Qualitätsmanagement-Standards von uns durchgeführt.

Die Anleitungsperson ist für den*die Freiwillige*n feste Ansprechperson und führt in regelmäßigen Abständen, wenigstens zu Beginn, im Verlauf und zum Schluss des Dienstes, Anleitungsgespräche mit ihm*ihr durch, in denen die persönlichen Lernerfahrungen reflektiert und ggf. Ziele formuliert werden.

 

 

Damit die Anleitungspersonen aktuelle Informationen vom Träger erhalten und sich auch mit anderen Personen, die diese Rolle haben, austauschen können, finden über das Jahr verteilt zwei Mentor*innentreffen statt. 

 

Die nächsten Mentor*innen-Halbzeit-Treffen sind wie folgt geplant:

 

Start-Up Treffen:

  • Montag, 19.08.2024, 14:00-17:00 Uhr (Präsenztreffen im Forum am Dom, Osnabrück)
  • Mittwoch, 04.09.2024, 10:00-12:00 Uhr (digital)
  • Donnerstag, 05.09.2024, 14:00-16:00 Uhr (digital)

Halbzeittreffen:

  • Mittwoch, 05.02.2025, 14:00-17:00 Uhr (digital) 
  • Montag, 10.02.2025, 14:00-17:00 Uhr (Präsenztreffen im Forum am Dom, Osnabrück)
  • Mittwoch, 13.02.2025, 10:00-12:00 Uhr (digital)

Zu den Treffen sind jeweils sowohl neue als auch erfahrene Mentor*innen herzlich eingeladen.

 

Auch der Termin für die Einsatzstellenleitungskonferenz steht bereits fest:

  • Donnerstag, 27.03.2025 von 15:00 - 17:30 Uhr (digital)

Die konkreten Einladungen werden rechtzeitig per Email verschickt.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne telefonisch in unserem Sekretariat. Vielen Dank!


Beendigung des Dienstes

Der Freiwilligendienst soll im Idealfall ein Zugewinn für alle Beteiligten sein. Für die Freiwilligen soll er insbesondere mit dem Erwerb von sozialen Kompetenzen und persönlicher Entwicklung verbunden sein und ihre Beschäftigungsfähigkeit fördern. Die Einsatzstellen wiederum bekommen ein Jahr lang eine motivierte Person an die Seite gestellt, die Hilfstätigkeiten in Ihrer Einrichtung verrichtet, sich mit der eigenen Persönlichkeit einbringt und ggf. als Nachwuchskraft gewonnen werden kann.  

Dennoch kann es aus unterschiedlichen Gründen dazu kommen, dass ein Freiwilligendienst mittels einer Kündigung oder eines Auflösungsvertrags frühzeitig beendet wird. Nehmen Sie in jedem Fall zeitnah Kontakt zu uns auf, um weitere Details klären zu können.

 

Im Konfliktfall ist es uns ein großes Anliegen, frühzeitig hinzugezogen zu werden, um gemeinsam eine Lösung zu finden und ggf. eine frühzeitige Beendigung des Dienstes vermeiden zu können. 

Zeugnis

Zum Abschluss des Freiwilligendienstes bekommt der*die Freiwillige ein schriftliches Zeugnis von der Einsatzstelle ausgestellt. Es umfasst u.a. die Art und Dauer des Dienstes, die Tätigkeiten, Aufgaben und Leistungsbeschreibungen und die Inhalte der Bildungsseminare, an denen teilgenommenen wurde. Informationen zu den Seminarinhalten erhalten Sie über den internen Bereich unserer Homepage. Falls Sie die Zugangsdaten dafür benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.  


Werbung für Ihre Einsatzstelle

Machen Sie gerne Werbung für den Freiwilligendienst in Ihrer Einsatzstelle. Werbematerial, wie Flyer und Plakate, stellen wir Ihnen zur Verfügung. Sie können Werbebanner für einen Freiwilligendienst in Ihrer Einrichtung für 15€ bei uns erwerben. Auch können wir Sie bei Aktionen vor Ort, z.B. Informationsveranstaltungen, unterstützen. Melden Sie sich gerne in unserem Sekretariat (0541 318-231, freiwilligendienste@bistum-os.de) oder bei unseren Referent*innen.

 

Darüber hinaus ist unser Team der Öffentlichkeitsarbeit stets auf der Suche nach Einsatzstellen, Mentor*innen und Freiwilligen, die Einblicke in ihr Tätigkeitsfeld geben möchten, und z.B. für Socialmedia-Auftritte oder ein Zeitungsinterview zur Verfügung stehen.

 

Kommen Sie gerne auch in diesem Fall auf uns zu.